Die Freiraumplanung beschäftigt sich mit der Gestaltung von öffentlichen und privaten Außenanlagen unter Berücksichtigung der menschlichen Bedürfnisse. Der Landschaftsarchitekt plant und gestaltet öffentliche und private Freiräume unter Bezugnahme von sozialen, kulturellen, funktionalen, ästhetischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten.
Wir planen und gestalten nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen die Freiräume von
- privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden
- Wellness- und Saunagärten
- Schulen und Kindergärten
- Spielplätzen und Freizeitanlagen
- Kleingartenanlagen
- Friedhöfen
- Dachgärten
- Schwimmteichen